Die Grundbucheintragungsgebühr beträgt 1,1% des Kaufpreises. Sie ist wie die Grunderwerbsteuer in jedem Bundesland gleich. Seit 01.04.2024 besteht die Möglichkeit sich von der Grundbucheintragungsgebühr befreien zu lassen. Nähere Infos unter Gebührenbefreiung.