Standardinformationen

Standardinformationen für Finanzierungskunden                                                                                

Erteilt gemäß § 4 Standesregeln für Kreditvermittlung (BGBl. II Nr. 86/2016) vor Ausübung der Kreditvermittlungstätigkeit. Die Erteilung erfolgt unentgeltlich.

1  Identität und Anschrift

Finat GmbH, Theodora Konecny Siedlung 27/12, 2261 Angern · www.finaustria.at · E-Mail: office@finaustria.at · Tel.: +43 676 792 87 86 · Firmenbuchnummer: FN 615896f

2  Register

Eingetragen im GewerbeInformationsSystem Austria (GISA) unter der Registernummer 36666812. Die Eintragung kann unter www.gisa.gv.at/abfrage überprüft werden.

3  Art der Kreditvermittlung

Die Finat GmbH tritt gegenüber Kunden als ungebundener Kreditvermittler auf. Sie ist nicht im Namen und auf Rechnung eines bestimmten Kreditgebers tätig. Sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, erfolgt die Kreditvermittlung im Rahmen eines Alleinvermittlungsauftrags. Die dabei geltenden Bindungs- und Vergütungsfolgen werden im gesondert abzuschließenden Alleinvermittlungsauftrag geregelt.

4  Beratungsdienstleistungen

Beratungsdienstleistungen (individuelle Empfehlungen) werden ausschließlich auf ausdrücklichen Kundenwunsch erbracht. Wird eine Beratung erbracht, bezieht sich die Empfehlung auf eine ausreichende Zahl von am Markt verfügbaren Kreditverträgen und nicht bloß auf die eigene Produktpalette eines oder mehrerer Kreditgeber. Der Kunde erhält eine Aufzeichnung der Empfehlung auf einem dauerhaften Datenträger.

5  Beschwerdemöglichkeit

Bei Beschwerden kann die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister unter fdl.ombudsstelle@wko.at in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung durch das FIN-NET (www.bankenschlichtung.at) oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at).

6  Entgelt, Provisionen und Auskunftsrecht

Vermittlungshonorar des Kunden: Für die erfolgreiche Vermittlung eines Kredits schuldet der Kunde der Finat GmbH ein Vermittlungshonorar von höchstens 3 % der Kreditsumme (Bruttokreditbetrag ohne Zinsen). Die konkrete Höhe wird nach Vorliegen der Kreditangebote gemeinsam festgelegt und im gesondert zu unterfertigenden Kreditvermittlungsauftrag betragsmäßig vereinbart – jedenfalls vor Abschluss des Kreditvertrags und auf einem dauerhaften Datenträger. Für die Erteilung dieser Standardinformationen sowie für die Anbahnung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Finat GmbH fällt kein Entgelt an.

Zahlungsweg und Mitfinanzierung: Das Vermittlungshonorar kann auf Wunsch des Kunden in die Kreditsumme einbezogen werden (mitfinanziert). Eine Direktzahlung durch den Kunden ist ebenso möglich. Bei Mitfinanzierung des Vermittlungshonorars weist der Kunde den Kreditgeber an, das Honorar bei Auszahlung des Kredits als Einmalzahlung aus der Kreditvaluta an die Finat GmbH zu überweisen. Wirtschaftlich handelt es sich dabei um Mittel des Kunden; der Kreditgeber ist insoweit lediglich Zahlstelle. Die Mitfinanzierung erhöht die Kreditsumme und damit die Zinsbelastung sowie die Gesamtbelastung des Kredits.

Provision des Kreditgebers oder eines Dritten: Ob und in welcher Höhe die Finat GmbH zusätzlich eine Provision oder einen sonstigen Anreiz vom Kreditgeber oder einem Dritten erhält, hängt von Kreditgeber, Produkt und Finanzierungsvolumen ab und steht vor Ausübung der Kreditvermittlungstätigkeit noch nicht fest. Bei Kreditverträgen nach dem HIKrG wird der tatsächliche Betrag zu einem späteren Zeitpunkt im ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) angegeben.

Auskunftsrecht des Kunden: Der Kunde kann Auskunft über die jeweilige Höhe der Provisionen verlangen, die der Finat GmbH von den verschiedenen Kreditgebern der angebotenen Kreditverträge gezahlt werden. Entsprechende Auskünfte werden auf Verlangen erteilt.

Anrechnung der Provision des Kreditgebers: Erhält die Finat GmbH zusätzlich zum Vermittlungshonorar eine Provision vom Kreditgeber oder einem Dritten und übersteigt das Gesamthonorar des Kreditvermittlers 3% der Kreditsumme (Bruttokreditbetrag ohne Zinsen), wird diese Provision zur Gänze auf das vom Kunden zu zahlende Vermittlungshonorar angerechnet.

Kreditnebenkosten: Im Zusammenhang mit dem Finanzierungsabschluss können weitere, vom Vermittlungshonorar zu unterscheidende Kosten von rund 1- 3 % der Kreditsumme anfallen (z.B. Bearbeitungsgebühr der Bank, Liegenschaftsbewertung, Pfandrechtseintragungsgebühr, Notarkosten, Kontoführung). Die genaue Höhe der Kreditnebenkosten hängt vom jeweiligen Kreditinstitut ab und wird vor Abschluss des Kreditvertrags bekannt gegeben.

7  Höchstbeträge bei Personalkrediten

Gemäß § 8 der Standesregeln für Kreditvermittlung (BGBl. II Nr. 86/2016) sind die zulässigen Höchstsätze der Provisionen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um Höchstbeträge handelt, ersichtlich zu machen. Entsprechend dieser Verpflichtung informiert die Finat GmbH, dass gemäß § 9 der Standesregeln die Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung von Personalkrediten (Konsumkredite – keine Hypothekarkredite) 5 % der Bruttokreditsumme nicht übersteigen darf (Höchstbetrag). In dem der Berechnung zugrunde zu legenden Bruttokreditbetrag dürfen keine Zinsen enthalten sein.

8  Informationserteilung durch den Kreditsuchenden

Für eine Kreditvergabe sind vom Kreditsuchenden Informationen und unabhängig nachprüfbare Nachweise beizubringen. Diese Angaben müssen korrekt und so vollständig sein, dass sie für eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung ausreichen. WARNUNG: Der Kredit kann nicht gewährt werden, wenn sich der Kreditsuchende weigert, diese Informationen oder Nachweise vorzulegen.

9  Entbindung Bankgeheimnis

Ich/Wir ermächtige/n die Finat GmbH und ihre Mitarbeiter/Innen hiermit ausdrücklich im Zuge der Finanzierungsbearbeitung Kreditinstituten bzw. Bausparkassen sämtliche benötigte Auskünfte zu erteilen und soweit erforderlich Unterlagen oder Kopien zu Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus entbinde/n ich/wir das jeweilige Kreditinstitut bzw. die jeweilige Bausparkasse unter Bezugnahme auf § 38 Abs. 2 Z 5 BWG ausdrücklich vom Bankgeheimnis gegenüber der Finat GmbH und ihren Mitarbeiter/Innen.

10  Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung (https://www.finaustria.at/datenschutz). Auf Wunsch wird diese in Papierform ausgehändigt. Der/die Unterfertigte bestätigt, diese Standardinformationen vor Beginn der Kreditvermittlungstätigkeit erhalten zu haben.

11  Hinweis für Fernabsatz

Wird der Kreditvermittlungsauftrag im Fernabsatz (z. B. E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Online-Formular) oder außerhalb der Geschäftsräume der Finat GmbH geschlossen, steht dem Kunden allenfalls ein Rücktrittsrecht nach dem FAGG bzw. dem FernFinG zu; die Einzelheiten dazu sind im Kreditvermittlungsauftrag festgehalten.