Beim Immobilienkauf trägt der Verkäufer die Verantwortung für Mängel, die dazu führen, dass die Immobilie nicht den vereinbarten oder erwarteten Eigenschaften entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Übergabe der Immobilie.
Es wird zwischen primären, sekundären und Schadenersatzansprüchen unterschieden.
Bei primären Ansprüchen kann der Käufer zunächst eine Reparatur oder einen Austausch der Mängel verlangen. Sind diese Optionen jedoch nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kommen sekundäre Ansprüche zum Tragen – hier kann der Käufer entweder eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Verkäufer den Mangel verschuldet haben, hat der Käufer zusätzlich Anspruch auf Schadenersatz.
Weitere Details finden Sie in unserem Artikel: „Mängel beim Immobilienkauf“.
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