Eine Gehaltsverpfändung ist das Recht des Kreditgebers, bei etwaigen Zahlungsschwierigkeiten unter Einhaltung bestimmter Fristen, auf einen Teil des Gehaltes zugreifen zu dürfen. Die Höhe der Verpfändung ist gesetzlich geregelt und darf ein gewisses Maß nicht überschreiten, sodass der Kreditnehmer seinen normalen Lebensunterhalt noch bestreiten kann. Es wird zwischen stiller und offener Gehaltsverpfändung unterschieden. Im Kreditprozess wird in der Regel eine stille Gehaltsverpfändung unterzeichnet. Dies besagt, dass die Gehaltsverpfändung vertraulich behandelt wird und erst dann dem Arbeitgeber offengelegt wird, wenn Zahlungsschwierigkeiten eintreten sollten.

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