Die Pfandeintragungsgebühr fällt bei einer Fremdfinanzierung an und beträgt in der Regel 1,2% des Kreditbetrages inklusive Nebengebührensicherstellung. Mit diesem Pfandrecht sichert sich die Bank die Möglichkeit, Zugriff auf den verpfändeten Vermögenswert, in der Regel die Immobilie zu haben. Weiters ist das Pfandrecht im Grundbuch ersichtlich. Seit dem 01.04.2024 besteht die Möglichkeit sich von der Pfandeintragungsgebühr befreien zu lassen. Nähere Infos unter "Gebührenbefreiung".