Ersatzsicherheiten sind Vermögenswerte, die dem Kreditgeber zur Verfügung gestellt werden können, wenn die ursprünglich vereinbarten Sicherheiten nicht ausreichen. Die gängigsten Ersatzsicherheiten sind teilweise oder ganz abbezahlte Immobilien, Wertpapierdepots oder Lebensversicherungen. Oftmals gibt es die Möglichkeit, dass die Ersatzsicherheit wieder für den Kreditnehmer freigegeben wird, sobald die ursprünglich vereinbarte Sicherheit (z.B. Immobilie) einen ausreichenden Wert hat.