Bei einer Ausfallbürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen, allerdings erst dann, wenn der Gläubiger erfolglos versucht hat, seine Forderungen beim Hauptschuldner einzutreiben. Die Ausfallbürgschaft bietet eine zusätzliche Sicherheit und wird in manchen Fällen von Banken gefordert, um ein Kreditvorhaben umsetzbar zu machen.

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