Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis, der belegt, dass keine Zahlungsrückstände beim Finanzamt oder der Sozialversicherung vorliegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in der Regel im Kreditantragsprozess bei selbstständig tätigen Personen verlangt und kann direkt über das Finanzonline oder bei der SVS beantragt werden.