Als Sicherheiten gelten Vermögenswerte oder Garantien, die ein Kreditnehmer dem Kreditgeber als Absicherung gibt. Die gängigste Sicherheit ist die Immobilie (Hypothekarkredit). In diesem Fall trägt sich die Bank in das Grundbuch ein und kann somit im Fall einer Nichtzahlung auf den im Grundbuch gesicherten (eingetragenen) Betrag zurückgreifen. Weitere Sicherheiten sind Wertpapierdepots, Versicherungen, Sparguthaben oder Bürgschaften.