Mit der „KIM-Verordnung“ wurden ab August 2022 strengere Regelungen für die Vergabe von Immobilienkrediten eingeführt. Die wesentlichsten Regelungen umfassen folgendes:
- Beleihungsquote bzw. Eigenmittelanteil: Für Wohnimmobilienkredite darf die Beleihungsquoten nicht mehr als 90 Prozent überschreiten, das entspricht in etwa einem Eigenmittelanteil von 20%.
- Laufzeit: Die Maximallaufzeit von Krediten darf 35 Jahre nicht übersteigen.
- Kreditrückzahlung: Die monatliche Rückzahlungsrate aller Kreditraten, darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen (Schuldendienstquote).