Mit der „KIM-Verordnung“ wurden ab August 2022 strengere Regelungen für die Vergabe von Immobilienkrediten eingeführt. Die wesentlichsten Regelungen umfassen folgendes:
  1. Beleihungsquote bzw. Eigenmittelanteil: Für Wohnimmobilienkredite darf die Beleihungsquoten nicht mehr als 90 Prozent überschreiten, das entspricht in etwa einem Eigenmittelanteil von 20%.
  2. Laufzeit: Die Maximallaufzeit von Krediten darf 35 Jahre nicht übersteigen.
  3. Kreditrückzahlung: Die monatliche Rückzahlungsrate aller Kreditraten, darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen (Schuldendienstquote).
Die Banken dürfen Ausnahmekontingente von 20% des Neukreditvolumens vergeben, diese Kredite müssen die oben genannten Kriterien nicht erfüllen. Die KIM-V soll im Juni 2025 wieder auslaufen.

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