Standardinformation

Gemäß § 4 der Standesregeln für Kreditvermittlung (BGBl. II Nr. 86/2016)

Register

Eingetragen im GewerbeInformationsSystem Austria (GISA) mit der Registernummer: 36666812 (Überprüfungsmöglichkeit unter: www.gisa.gv.at/abfrage).

Art der Kreditvermittlung

Die Finat GmbH tritt gegenüber Kunden als ungebundener Kreditvermittler auf.

Beratungsdienstleistungen

Es werden Beratungsdienstleistungen angeboten. Die Empfehlung bezieht sich auf eine größere Auswahl von Kreditverträgen/Produkten am Markt.

Beschwerdemöglichkeit

Bei Beschwerden kann die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister unter fdl.ombudsstelle@wko.at in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung durch das FIN-NET oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.

Entgelt

Für die Kreditvermittlungstätigkeit erhält der Kreditvermittler im Falle eines Kreditabschlusses eine Provision vom Kreditgeber. Die Provision steht dem Kreditvermittler als Vergütung seiner Dienstleistung zu. Verbraucher können Auskunft über die jeweiligen Provisionshöhen der angebotenen Kredite verlangen. Bei Kreditverträgen nach dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) ist der tatsächliche Betrag der Provision vor Ausübung der Kreditvermittlungstätigkeit noch nicht bekannt und wird im ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) angegeben.

Für den Fall, dass das Finanzierungsansuchen vom Vermittler bei einem Bankinstitut eingereicht wird, durch diese bewilligt wird, und die Gesamtbelastung geringer ist als bei einem vom Auftraggeber unter Umständen zuvor selbst eingeholten Anbot, aber der Auftraggeber den Antrag zurückzieht oder die Finanzierung selbst bei einem anderen Institut aufnimmt, zahlt der Auftraggeber dem Vermittler eine Aufwandsentschädigung von 1% des beantragten Finanzierungsbetrages.

Bei Nichtbewilligung der Finanzierung entstehen keine Kosten, es sei denn, der Auftraggeber hat falsche Angaben gemacht, negative Tatsachen verschwiegen oder während des Kreditprozesses selbstverschuldete bonitätsverschlechternde Entscheidungen (wie z.B. eine Kündigung durch den Arbeitnehmer) getroffen. In diesem Fall zahlt der Auftraggeber ebenfalls eine Aufwandsentschädigung von 1% des beantragten Finanzierungsbetrages an den Vermittler.

Höchstbeträge

Gemäß § 8 der Standesregeln für Kreditvermittlung (BGBl. II Nr. 86/2016) sind die für Kreditvermittlungen zulässigen Höchstsätze der Provisionen oder sonstigen Vergütungen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um Höchstbeträge handelt, ersichtlich zu machen. Entsprechend dieser Verpflichtung informiert die Finat GmbH hiermit, dass die Provision oder sonstige Vergütung von Personalkrediten 5% der Bruttokreditsumme nicht übersteigen darf. In dem der Berechnung zugrunde zu legenden Bruttokreditbetrag dürfen keine Zinsen enthalten sein.

Informationserteilung seitens des Kreditsuchenden

Für eine Kreditvergabe sind Informationen und unabhängig nachprüfbare Nachweise für die Kreditvergabe vom Kreditsuchenden beizubringen. Diese Angaben müssen korrekt und so vollständig sein, dass diese für eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung ausreichen.

Der Kredit kann nicht gewährt werden, wenn sich der Kreditsuchende weigert, diese Informationen oder Nachweise vorzulegen.

Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung (https://www.finaustria.at/datenschutz).