Eine Vinkulierung bedeutet, dass die Auszahlung der Versicherung im Schadensfall zugunsten eines Dritten gesperrt wird. Im Kreditwesen bedeutet dies, dass die Versicherungssumme im Schadensfall direkt an die Bank und nicht an den Kreditnehmer ausgezahlt wird. Diese Regelung kommt häufig bei Gebäudeversicherungen, insbesondere bei Brandschäden, zum Tragen. Der Hintergrund dieser Praxis ist, dass die Bank sicherstellen möchte, dass die Versicherungsleistung tatsächlich zur Sanierung der Schäden verwendet wird und nicht anderweitig zum Einsatz kommt. Auf diese Weise schützt die Bank ihre finanzielle Sicherheit und gewährleistet die Wiederherstellung des Objekts.

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