Die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung gibt es seit 01.04.2024 und soll vorrangig die Kaufnebenkosten reduzieren und somit den Erwerb von einem Eigenheim erleichtern. Die Nebenkostenreduktion betrifft die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1% (vom Kaufpreis) und die Pfandeintragungsgebühr von 1,2% (der Hypothek). Die wichtigsten Kriterien, die für eine Gebührenbefreiung zu erfüllen sind:
  • Es muss eine Hauptwohnsitzmeldung in Bezug auf die gekaufte/errichtete Immobilie nachgewiesen und der bisherige Hauptwohnsitz aufgegeben werden. Weiters muss dieser Hauptwohnsitz für fünf Jahre bezogen werden.
  • Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage (Kaufpreis) von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt, dann besteht keine Gebührenbefreiung.
  • Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens fünf Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, sonst fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.
Durch diese Gesetzesnovelle können die Kaufnebenkosten erheblich reduziert werden. Diese Reduktion kann bis zu € 11.500 betragen.

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