Die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung gibt es seit 01.04.2024 und soll vorrangig die Kaufnebenkosten reduzieren und somit den Erwerb von einem Eigenheim erleichtern. Die Nebenkostenreduktion betrifft die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1% (vom Kaufpreis) und die Pfandeintragungsgebühr von 1,2% (der Hypothek). Die wichtigsten Kriterien, die für eine Gebührenbefreiung zu erfüllen sind:
- Es muss eine Hauptwohnsitzmeldung in Bezug auf die gekaufte/errichtete Immobilie nachgewiesen und der bisherige Hauptwohnsitz aufgegeben werden. Weiters muss dieser Hauptwohnsitz für fünf Jahre bezogen werden.
- Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage (Kaufpreis) von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt, dann besteht keine Gebührenbefreiung.
- Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens fünf Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, sonst fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.