Kaufvertrag

Der Kaufvertrag: Grundlagen, Rechte und Pflichten im Überblick

Ein Kaufvertrag ist mehr als nur eine formale Vereinbarung zwischen zwei Parteien – er bildet das rechtliche Fundament für jeden Kauf und Verkauf. Besonders in Österreich, wo der Immobilienmarkt boomt und auch andere hochwertige Anschaffungen an der Tagesordnung sind, ist das Verständnis der rechtlichen Grundlagen essenziell. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die rechtlichen Grundlagen, notwendigen Bestandteile und besonderen Anforderungen bei verschiedenen Kaufvertragsarten.

Kaufvertrag

Was ist ein Kaufvertrag und wann kommt er zustande?

Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Nach österreichischem Recht sind die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrages:

  • Einigung über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis
    • Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn sich die Parteien über die wesentlichen Punkte – also die zu verkaufende Sache und den dafür zu zahlenden Preis – einig sind (§ 1053 ABGB). Diese können sowohl schriftlich als auch mündlich, ja sogar konkludent, erfolgen, wobei bei bestimmten Geschäften, die Schriftform – insbesondere zu Dokumentationszwecken – sinnvoll und im Hinblick auf die Durchführung im Grundbuch auch notwendig ist.
    • Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages genügt grundsätzlich die Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand. Dass Nebenpunkte nicht besprochen wurden, steht der Annahme des Zustandekommens eines Kaufvertrages nicht entgegen.

Dennoch sind wichtige Bestandteile eines Kaufvertrags:

  • Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer)
  • Vereinbarter Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Gewährleistungsvereinbarungen
  • Detaillierte Beschreibung des Kaufgegenstands
  • Übergabezeitpunkt und -ort
  • Datum und Unterschriften der Vertragsparteien

Bei der richtigen Ausgestaltung eines Kaufvertrages sollten Sie besonders auf die spezifischen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben achten. Gerade bei größeren Anschaffungen oder Immobilientransaktionen empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, um alle rechtlichen Aspekte optimal abzudecken und zu regeln.

Bei einem Immobilienkaufvertrag sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

Ein Immobilienkaufvertrag muss schriftlich in Form einer Urkunde errichtet und vor einem Notar oder dem Gericht beglaubigt unterfertigt werden, um im Grundbuch eingetragen werden zu können. Die bloße mündliche Einigung über Kaufgegenstand und Kaufpreis reicht für die Durchführung im Grundbuch nicht aus.

Neben den allgemeinen Kaufvertragsbestandteilen (Kaufpreis und Kaufgegenstand) sollten beziehungsweise müssen bei Immobilienkaufverträgen zusätzlich folgende Punkte enthalten sein:

  • Genaue Bezeichnung der Liegenschaft (Grundbuchseinlage, Grundstücksnummer etc.)
  • Aufsandungserklärung (Einwilligung zur Grundbucheintragung)
  • Übergabezeitpunkt
  • Regelungen zu bestehenden Belastungen (z.B. Hypotheken, Dienstbarkeiten)
  • Grundbuchseintragung

Zu beachten ist: Der Eigentumserwerb erfolgt erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Bis dahin bleibt der Verkäufer Eigentümer, auch wenn der Kaufpreis bereits bezahlt wurde.

Purchase Agreement

Gewährleistung:

Der Verkäufer haftet, sofern kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, der nur bei Kaufverträgen zwischen Privaten zulässig ist, insbesondere für:

  • Das uneingeschränkte Eigentumsrecht
  • Die Freiheit von nicht offengelegten Lasten
  • Die zugesicherten und die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der Immobilie

Bei einem Gewährleistungsausschluss sind folgende wichtige Aspekte zu beachten:

Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich zulässig, muss aber restriktiv ausgelegt werden. Er erstreckt sich nicht auf:

  • Arglistig verschwiegene Mängel
  • Das Fehlen ausdrücklich oder stillschweigend zugesicherter Eigenschaften

Die Reichweite eines Gewährleistungsausschlusses ist durch Auslegung im Einzelfall nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs zu ermitteln. Dabei ist nicht nur der Wortlaut maßgeblich, sondern auch die begleitenden Umstände des Vertragsabschlusses. Bei Klauseln wie “wie besichtigt” erstreckt sich der Gewährleistungsausschluss nur auf bei der Besichtigung erkennbare Mängel.

Bei Verbrauchergeschäften können Gewährleistungsrechte vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Das Verbot des Gewährleistungsausschlusses darf nicht durch einschränkende Leistungsbeschreibungen umgangen werden. Eine Umgehung liegt insbesondere vor wenn:

  • Die Leistungsbeschreibung nicht den realen Gegebenheiten entspricht
  • Mit umfassenden Formulierungen versucht wird, die Pflicht zur mangelfreien Leistung auszuschließen

Treuhandabwicklung:

Zur Absicherung beider Parteien wird häufig ein Treuhänder (meist ein Rechtsanwalt) eingeschaltet, der:

  • Den Kaufpreis verwahrt
  • Die grundbücherliche Durchführung überwacht beziehungsweise durchführt
  • Die Liegenschaft lastenfrei stellt
  • Die Auszahlung erst nach Eigentumsübertragung vornimmt
  • Das Pfandrecht der finanzierenden Bank im Grundbuch einträgt

Diese besonderen Anforderungen ergeben sich aus der hohen wirtschaftlichen Bedeutung von Immobiliengeschäften und dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Die Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsgestaltung zeigt sich besonders bei späteren Streitigkeiten zwischen den Parteien. Ein gut strukturierter Kaufvertrag kann viele potenzielle Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden. Dabei spielen auch Nebenvereinbarungen eine wichtige Rolle, die spezifische Besonderheiten des jeweiligen Geschäfts berücksichtigen. Diese müssen allerdings mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar sein und dürfen keine der Parteien unangemessen benachteiligen.

Kosten und Steuern:

Bei Immobilienkäufen fallen typischerweise an:

  • Grunderwerbsteuer
  • Grundbucheintragungsgebühr
  • Vertragserrichtungskosten
  • Maklerprovisionen (falls ein Makler beteiligt war)

Für die rechtssichere Abwicklung empfiehlt sich daher die genaue Prüfung der Unterlagen und des Kaufgegenstandes sowie die zeitnahe Einbindung eines kompetenten Rechtsanwalts für Errichtung einer schriftlichen, verbücherungsfähigen Kaufvertrages unter Berücksichtigung aller relevanten Nebenpunkte.

Kosten Und Steuern

Häufig gestellte Fragen zum Kaufvertrag (FAQ)

Der Kaufvertrag kommt grundsätzlich durch übereinstimmende Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer zustande. Die Einverleibung im Grundbuch ist für den Eigentumserwerb erforderlich.

Der Kaufpreis wird zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt fällig. Er muss in Geld bestehen und darf weder unbestimmt noch gesetzwidrig sein.

Der Käufer hat gesetzliche Gewährleistungsansprüche und kann bei Verschulden des Verkäufers auch Schadenersatz fordern.

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